Rechtsprechung
LSG Niedersachsen, 23.01.2002 - L 1 RA 110/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
Verfahrensgang
- SG Aurich, 06.04.2001 - S 4 RA 96/99
- LSG Niedersachsen, 23.01.2002 - L 1 RA 110/01
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BSG, 12.09.1990 - 5 RJ 88/89
Anspruch auf eine Erwerbsunfähigkeitsrente - Definition der Erwerbsunfähigkeit - …
Auszug aus LSG Niedersachsen, 23.01.2002 - L 1 RA 110/01
Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG), der sich das erkennende Gericht nach eigener Überzeugung anschließt, darf aber eine verminderte Erwerbsfähigkeit aufgrund von psychiatrischen Einschränkungen nur dann angenommen werden, wenn die Einschränkungen nicht binnen 26 Wochen durch geeignete Therapiemaßnahmen behoben werden können und nicht zu diesem Zweck alle therapeutischen Möglichkeiten ausgeschöpft sind (BSG, Urteil vom 12.9.1990, 5 RJ 88/89;… weitere Nachweise bei Kasseler-Kommentar-Niesel, § 43 SGB VI, Rn. 74). - BSG, 05.04.2001 - B 13 RJ 23/00 R
Berufsunfähigkeit - Verfahrensmangel - Verletzung der Sachaufklärungspflicht - …
Auszug aus LSG Niedersachsen, 23.01.2002 - L 1 RA 110/01
Damit ist sie (unter Berücksichtigung ihrer langjährigen Berufserfahrung) als Angelernte (im oberen Bereich) einzustufen, die auf Berufe, insbesondere Bürotätigkeiten, im angelernten oder ungelernten Bereich der nicht aller-einfachsten Art verwiesen werden kann, ohne dass eine konkrete Benennungs-pflicht bestünde (BSG, Urteile vom 18.2.1998, B 5/4 RA 58/97 R, vom 14.9.1995, 5 RJ 10/95, 5.4.2001, B 13 RJ 23/00 R). - BSG, 18.02.1998 - B 5/4 RA 58/97 R
Berufsunfähigkeit - Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen - schwere …
Auszug aus LSG Niedersachsen, 23.01.2002 - L 1 RA 110/01
Damit ist sie (unter Berücksichtigung ihrer langjährigen Berufserfahrung) als Angelernte (im oberen Bereich) einzustufen, die auf Berufe, insbesondere Bürotätigkeiten, im angelernten oder ungelernten Bereich der nicht aller-einfachsten Art verwiesen werden kann, ohne dass eine konkrete Benennungs-pflicht bestünde (BSG, Urteile vom 18.2.1998, B 5/4 RA 58/97 R, vom 14.9.1995, 5 RJ 10/95, 5.4.2001, B 13 RJ 23/00 R).
- BSG, 14.09.1995 - 5 RJ 10/95
Anspruch auf Rente wegen Erwerbsunfähigeit und Berufsunfähigkeit - Wegefähigkeit …
Auszug aus LSG Niedersachsen, 23.01.2002 - L 1 RA 110/01
Damit ist sie (unter Berücksichtigung ihrer langjährigen Berufserfahrung) als Angelernte (im oberen Bereich) einzustufen, die auf Berufe, insbesondere Bürotätigkeiten, im angelernten oder ungelernten Bereich der nicht aller-einfachsten Art verwiesen werden kann, ohne dass eine konkrete Benennungs-pflicht bestünde (BSG, Urteile vom 18.2.1998, B 5/4 RA 58/97 R, vom 14.9.1995, 5 RJ 10/95, 5.4.2001, B 13 RJ 23/00 R). - LSG Niedersachsen, 22.02.2001 - L 1 RA 155/98
Auszug aus LSG Niedersachsen, 23.01.2002 - L 1 RA 110/01
Insbesondere ist bei Büroarbeiten ein Wechsel der Körperhaltung und ein Vermeiden von Zwangshaltungen einzuhalten (vgl. nur: LSG Niedersachsen, Urteile vom 24.3.1999, L 1 An 151/91, vom 25.11.1999, L 1 RA 244/98, vom 16.12.1999, L 1 RA 70/99, vom 22.2.2001, L 1 RA 155/98), wobei die Klägerin selbst anamnestisch angegeben, (erst) nach ca. 1 bis 1 ½ Stunden ununterbrochenen Sitzens Beschwerden zu verspüren (vgl. Gutachten Dr. O.). - LSG Niedersachsen, 24.03.1993 - L 1 An 151/91
Auszug aus LSG Niedersachsen, 23.01.2002 - L 1 RA 110/01
Insbesondere ist bei Büroarbeiten ein Wechsel der Körperhaltung und ein Vermeiden von Zwangshaltungen einzuhalten (vgl. nur: LSG Niedersachsen, Urteile vom 24.3.1999, L 1 An 151/91, vom 25.11.1999, L 1 RA 244/98, vom 16.12.1999, L 1 RA 70/99, vom 22.2.2001, L 1 RA 155/98), wobei die Klägerin selbst anamnestisch angegeben, (erst) nach ca. 1 bis 1 ½ Stunden ununterbrochenen Sitzens Beschwerden zu verspüren (vgl. Gutachten Dr. O.).
- SG Osnabrück, 16.09.2004 - S 1 RA 181/01 Bei Bürotätigkeiten ist ein Wechsel der Körperhaltung und ein Vermeiden von Zwangshaltungen durchaus einzuhalten, vgl. Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 23. Januar 2002 - L 1 RA 110/01 - mwN.